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Die Masterarbeit wird im 2. Studienjahr im Rahmen des Vertiefungsstudium verfasst und umfasst 30 ECTS-Kreditpunkte.
Die Studierenden schlagen der Studienleitung anhand eines Gesuchs ein Thema aus ihrem gewählten Fachgebiet vor. Beispiele sind:
• «Behörden im Glashaus - Eine Evaluation der Artikel 27 bis 31 des bernischen Informationsgesetzes»
• «Les inégalités dans les résultats scolaires entre immigrés et natifs en Suisse, leurs causes et les solutions potentielles»
• «Vernehmlassungsantworten im Gesetzgebungsprozess – Entscheidungsprozesse in Verbänden und ihre Gewichtung in der Verwaltung»
Ziel der Masterarbeit
Die Masterarbeit hat zum Ziel, ein Problem aus den Bereichen des Public Management und Politik wissenschaftlich abgestützt zu bearbeiten, Zusammenhänge und Probleme zu erkennen sowie Lösungsvorschläge zu entwickeln.
Option 1: Masterarbeit ohne Praktikum
Für die Ausarbeitung der Masterarbeit ohne Praktikum stehen 24 Wochen zur Verfügung.
Studierende schlagen ein Thema vor, das von einer Professorin/einem Professor des PMP-Masterstudiums oder von einer anderen zugelassenen Lehrperson genehmigt wird.
Die Modalitäten der Masterarbeit und die Kriterien für die Beurteilung richten sich nach den Anforderungen der Fakultät der verantwortlichen Lehrperson.
Zum Zeitpunkt der Abgabe der Masterarbeit müssen die 60 ECTS-Kreditpunkte des interdisziplinären Grundstudiums nachgewiesen werden.
Option 2: Masterarbeit mit Praktikum (Option)
Die Studierenden können sich ein Praktikum im Umfang von 12 ECTS an die Masterarbeit anrechnen lassen.
Das Praktikum dauert mindestens 12 Wochen (Beschäftigungsgrad 100%) und erfolgt an einem Ort der öffentlichen Verwaltung.
Über das Praktikum ist ein schriftlicher Bericht zu verfassen, welcher in die Benotung der Masterarbeit einfliesst.
Der Umfang der Masterarbeit und die dafür zur Verfügung stehende Zeit werden der Praktikumsdauer entsprechend angepasst.
Studierende, die sich für ein Praktikum entscheiden, haben in der Regel bis spätestens am Ende des Semesters, bevor das Praktikum beginnt, ein entsprechendes Gesuch einzureichen.
Ein vorgängig absolviertes Praktikum kann nicht angerechnet werden.
Inhalt und Form der Masterarbeit
Die inhaltlichen und formellen Anforderungen richten sich nach den Vorgaben der betreuenden Lehrperson und den Anforderungen der jeweiligen Institution.
Diese Informationen basieren auf dem Studienreglement vom 24.06.2010 und dem Studienplan mit Anhang.
Präsentation der Masterarbeit
In Bern muss die Masterarbeit nicht präsentiert werden.