Aufsicht über die Justiz

Die rechtswissenschaftliche Dissertation ist in das Forschungsprojekt „Grundlagen guten Justizmanagements in der Schweiz“ integriert. Die Betreuung erfolgt durch Prof. Dr. Andreas Lienhard.

Ausgangslage

Die Organisation der schweizerischen Justizbehörden – und somit auch die Ausgestaltung der Justizaufsicht – befinden sich zur Zeit in einem grossen Umbruch. Einerseits führen die Vereinheitlichung des Zivil-, Straf- und Jugendstrafprozess-rechts zu einer Anpassung der Justizorganisation. Sie sind am 1. Januar 2011 in Kraft getreten und haben die bisher je 26 kantonalen Prozessordnungen abgelöst. Dementsprechend haben die Einführung neuer Justizbehörden und neuer Justizverfahren automatisch neue Aufsichtsbereiche zur Folge. Andererseits werden im Justizbereich immer häufiger Elemente der wirkungsorientierten Verwaltungsführung eingeführt. Der Aufsichtsbereich soll insgesamt klarer definiert werden, und die Ausübung der Aufsicht effizienter erfolgen können. Im Übrigen gibt es internationale Bestrebungen für mehr Transparenz, Effizienz und bessere Aufsicht im Justizbereich (vgl. CEPEJ, NCSC, AICA, EGPA, etc.).

Fragestellung

Die hier skizzierte Dissertation ist eine staatsrechtliche Untersuchung der Aufsicht über die Justiz. Es geht zunächst darum, die staatsrechtlichen Grundlagen der verschiedenen Aufsichtsformen zu diskutieren und diese in das System des Staatsrechts einzuordnen. Es gilt darzustellen, welche Behörden Aufsicht ausüben, welche Arten der Aufsicht überhaupt existieren, was Aufsichtsgegenstand ist und mit welchen Instrumenten Aufsicht ausgeübt wird. Im Zentrum der Arbeit steht sodann die Frage, wie weit die Aufsicht über die Justiz nach Massgabe des Staatsrechts gehen muss und darf.

Methodik

Methodisch wird im Sinne der klassischen juristischen Methodik vorgegangen. Das heisst, insbesondere die einschlägigen internationalen, bundesrechtlichen und kantonalrechtlichen Normen, welche die Aufsicht und Organisation der schweizerischen Justizbehörden betreffen, analysieren und auslegen. Dies unter Einbezug der rechtswissenschaftlichen Literatur und der Rechtsprechung.

Es werden ausserdem mit ausgewählten Expertinnen und Experten - sowohl auf Seiten der beaufsichtigenden, als auch auf Seiten der beaufsichtigten Behörden - informelle Interviews durchgeführt.

Erwartete Erkenntnisse

Die Aufsicht über die Justiz ist für das schweizerische Recht noch wenig erforscht. Eine umfassende Darstellung aus einer spezifischen staats- und verwaltungsrechtlichen Sichtweise fehlt. Die Dissertation soll dementsprechend eine ausführliche Analyse darstellen, welche die ‚Aufsicht über die Justiz‘ in all ihren Aspekten aufarbeitet. Sie soll die momentane Regelung der Justizaufsicht auf Bundesebene, aber auch punktuell in den Kantonen darstellen. Problempunkte und mögliche Lösungsansätze sollen aufgezeigt werden.

Diese Dissertation wird von Mirjam Frey Haesler verfasst unter der Betreuung von Prof. Dr. Andreas Lienhard.