Ausgangslage
Öffentliche Unternehmen haben einen hohen Stellenwert auf Bundesebene und es besteht ein grosses Interesse der Öffentlichkeit und der Medien an ihren Handlungen (vgl. z.B. PostAuto-Affäre oder Cyberangriff auf RUAG). Wird eine öffentliche Aufgabe einem öffentlichen Unternehmen übertragen, braucht dieses genügend Autonomie, sodass es seinen Handlungsspielraum nutzen und selbstständig Entscheide treffen kann. Gleichzeitig trägt der Staat weiterhin die Gewährleistungsverantwortung, d.h. er ist auch bei Aufgabenübertragungen weiterhin selbst dafür verantwortlich, dass die öffentliche Aufgabe erfüllt wird. Dies ergibt ein Spannungsfeld.
Beaufsichtigt und gesteuert werden öffentliche Unternehmen – wie die Zentralverwaltung – von der Regierung, d.h. auf Bundesebene vom Bundesrat. Dabei gelangen verschiedene Aufsichtsarten zur Anwendung: Bei der Zentralverwaltung besteht eine Dienstaufsicht mit Weisungsrechten und bei den dezentralisierten bzw. ausgelagerten Verwaltungsträgern gelangt eine Organisationsaufsicht zur Anwendung, welche Autonomiebereiche berücksichtigt. Zusätzlich zur Aufsicht und Steuerung der Regierung besteht die Oberaufsicht des Parlaments. Die parlamentarische Oberaufsicht ist eine der zentralen Aufgaben der Bundesversammlung. Sie hat einerseits zum Ziel, dass die Regierung ihre politische Verantwortung wahrnimmt. Andererseits will sie das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat stärken. Auch öffentliche Unternehmen, die durch die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben Staatshandlungen vollziehen, unterstehen damit der Oberaufsicht. Dabei sind jedoch deren Autonomiebereiche zu berücksichtigen.