Arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Auslagerung von Kantonsspitälern

Andreas Lienhard; Daniel Kettiger (2005)

Die vorliegende Publikation untersucht die komplexen arbeitsrechtlichen Herausforderungen, die mit der Auslagerung von Kantonsspitälern in privatrechtliche Organisationsformen einhergehen, konkretisiert am Beispiel des Kantons Solothurn. Im Zentrum der Untersuchung stehen zwei zentrale Fragestellungen: Einerseits wird die Zulässigkeit der Beibehaltung öffentlich-rechtlicher Anstellungsverhältnisse innerhalb einer privatrechtlichen Aktiengesellschaft geprüft, andererseits die Unterstellung des Klinikpersonals unter das eidgenössische Arbeitsgesetz analysiert.

Die methodische Herangehensweise umfasst eine detaillierte rechtswissenschaftliche Analyse der Kompetenzabgrenzung zwischen kantonalem öffentlichem Recht und Bundeszivilrecht. Dabei werden verschiedene juristische Abgrenzungstheorien sowie die Organisationsautonomie von Aktiengesellschaften im Lichte des Obligationenrechts gewürdigt. Die Ergebnisse der Studie verdeutlichen, dass die direkte gesetzliche Verpflichtung einer privaten Aktiengesellschaft zur Anwendung des kantonalen Personalrechts mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen übergeordnetes Bundesrecht verstösst. Da der Bund das Gesellschaftsrecht abschliessend geregelt hat, kann der kantonale Gesetzgeber die innere Organisation einer solchen Gesellschaft nicht hoheitlich bestimmen.

Hinsichtlich des Arbeitsschutzes kommt die Publikation zum Schluss, dass rechtlich verselbstständigte Spitäler zwingend den Bestimmungen des Arbeitsgesetzes unterstehen, wobei dieses insbesondere bei den Arbeits- und Ruhezeiten als Mindeststandard fungiert. Als wesentliche Schlussfolgerung bietet die Arbeit verschiedene Handlungsoptionen an. Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, wird entweder die Wahl einer öffentlich-rechtlichen Trägerschaft oder die materielle Übernahme des kantonalen Dienstrechts in privatrechtliche Arbeitsverträge mittels Leistungsvereinbarungen empfohlen. Die Studie liefert damit eine fundierte Basis für die rechtliche Gestaltung von Spitalprivatisierungen.