Chefbeamtengehalt alles inklusive?

Roman Schenk (2006)

Die vorliegende Arbeit untersucht die wissenschaftliche und praktische Fragestellung, ob die Vergütung von Mehrleistungen bei Führungskräften im öffentlichen Sektor bereits durch das ordentliche Gehalt abgegolten ist oder gesondert entschädigt werden muss. Ausgehend von einer konkreten Kontroverse in der Stadt Burgdorf wird die These geprüft, dass vom obersten Verwaltungskader eine unbeschränkte zeitliche Verfügbarkeit erwartet werden kann, die im höheren Gehalt bereits inbegriffen sei. Die methodische Grundlage bildet eine umfassende Analyse rechtsstaatlicher Prinzipien, betriebswirtschaftlicher Anforderungen des New Public Management sowie ethischer Aspekte der Personalführung, ergänzt durch einen detaillierten Vergleich mit der Privatwirtschaft. Es zeigt sich, dass die Arbeitszeit im Sinne der Kostentransparenz und Bilanzwahrheit vollständig erfasst werden muss. Der Vergleich mit privatwirtschaftlichen Strukturen verdeutlicht zudem, dass dort für Kaderpositionen signifikant höhere Gehälter gezahlt werden und gesetzliche Überzeitentschädigungen für den Grossteil des Kaders zwingend vorgeschrieben sind. Im öffentlichen Sektor führen die vergleichsweise flachen Lohnkurven bei unentschädigter Mehrarbeit hingegen zu einer Verletzung des Rechtsgleichheitsprinzips, da die effektiven Stundenlöhne von Führungskräften unter diejenigen unterstellter Mitarbeitender sinken können. Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die untersuchte These nicht haltbar ist. Als Ergebnis werden konkrete Gestaltungsempfehlungen für ein kohärentes Arbeitszeit- und Entschädigungssystem formuliert. Diese beinhalten unter anderem die Einführung einer maximalen Jahresarbeitszeitgrenze sowie die Möglichkeit finanzieller Abgeltungen bei gleichzeitigem Verzicht auf Zeitzuschläge für höhere Gehaltsklassen, um einen fairen und sachgerechten Ausgleich zwischen den Interessen von Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden zu gewährleisten.