Die vorliegende Arbeit untersucht die Umsetzung und Bedeutung des Konzepts der evidenzbasierten Politik innerhalb der schweizerischen Bundesverwaltung. Im Zentrum steht die Frage, wie wissenschaftliche Erkenntnisse und fachliche Expertise in den verschiedenen Phasen des Politikzyklus – von der Formulierung über die Umsetzung bis zur Evaluation – berücksichtigt werden. Da die Bundesverwaltung als zentrale Akteurin bei der Vorbereitung von Gesetzen und der Steuerung von Programmen fungiert, kommt ihr eine Schlüsselrolle bei der Integration von Wissen in politische Entscheidungsprozesse zu.
Methodisch basiert die Untersuchung auf einem mehrstufigen Ansatz, der verschiedene Fallstudien aus unterschiedlichen Politikbereichen miteinander verknüpft. Dabei kommen qualitative Inhaltsanalysen von Verwaltungsarchiven, Experteninterviews sowie die Methode der Qualitative Comparative Analysis zum Einsatz, um die Bedingungen für die Nutzung von Wissen systematisch zu identifizieren.
Die Ergebnisse zeigen, dass die Bundesverwaltung fehlende interne Expertise häufig durch den Beizug externer Fachpersonen oder die gezielte Generierung eigener Evidenz kompensiert. Dabei erweisen sich insbesondere die Konfliktualität eines Themas und der jeweilige Handlungsdruck als entscheidende Faktoren für die Art und Weise der Wissensnutzung. Während institutionelle Merkmale wie der Föderalismus den Informationsbedarf erhöhen, können politische Kompromisserfordernisse die Umsetzung rein evidenzbasierter Ansätze erschweren. Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass ein rein technokratisches Ideal der Politikgestaltung aufgrund der Komplexität politischer Prozesse unrealistisch bleibt. Stattdessen wird für eine wissensbewusste Politik plädiert, welche die Risiken verschiedener Wissensarten reflektiert und eine methodische Offenheit gegenüber unterschiedlichen Formen der Erkenntnisgewinnung bewahrt.