Die Arbeit wurde im Rahmen des Forschungsprojekts „Grundlagen guten Justizmanagements in der Schweiz“ erarbeitet unter der Betreuung von Prof. Dr. Andreas Lienhard. Sie wurde am 22. September 2016 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern als Dissertation angenommen.
Die Dissertation erörtert, inwiefern Daten über Richterinnen und Richter – zum Beispiel die Anzahl der erledigten Fälle – erhoben und weitergehend genutzt werden dürfen. Sie befasst sich dabei in grundsätzlicher Weise mit aktuellen und praxisrelevanten Fragen der Justizforschung: Dienst- und Disziplinaraufsicht, Fallzuteilungen, Leistungsbeurteilungen oder Richterwahlen. Die Forschungsarbeit enthält nicht nur neue dogmatische Ansätze zur Grundrechtsträgerschaft von Richterinnen und Richtern, zum verfassungsrechtlichen Persönlichkeitsschutz und zum Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit, sondern ebenfalls die Ergebnisse einer erstmalig in dieser Weise durchgeführten Befragung von Richterinnen und Richtern in der Schweiz.
Weiterführend: Peter Bieri, Bearbeitung von Daten über Richterinnen und Richter, in: «Justice - Justiz - Giustizia» 2017/2.
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