Publikation von Gerichtsurteilen im Spannungsfeld zwischen Transparenz und Geheimhaltungsinteressen

Diese Dissertation wird verfasst von Magda Chodup und betreut von Prof. Dr. Andreas Lienhard

Ausgangslage

Wie weit müssen Gerichte den Zugang zu Gerichtsentscheiden gewähren, und wie stark ist dadurch der Schutz sowohl der Privatsphäre von natürlichen Personen als auch der sonstigen Geheimhaltungsinteressen (insb. von juristischen Personen des Privatrechts und den staatlichen Institutionen)  – trotz Anonymisierung – beeinträchtigt? Die Frage nach dem Umgang mit der Urteilspublikation hat in den letzten Jahren durch die Digitalisierung an Bedeutung gewonnen. Die meisten Gerichte in der Schweiz veröffentlichen alle oder ausgewählte Urteile im Internet – der grösste Teil in anonymisierter Form. Die zunehmende Digitalisierung und die vermehrt uneingeschränkte Publikation der Gerichtsurteile birgt grosses Potential, aber auch grosse Risiken.

Ziel

Magda Chodup befasst sich mit den juristischen Rahmen der Anonymisierung von Gerichtsurteilen.

Das Ziel der Dissertation ist die Erarbeitung von Anonymisierungsrichtlinien, die als Vorschläge de lege ferenda zu betrachten sind.

Methodisches Vorgehen

Im Rahmen der Dissertation wird eine rechtsvergleichende Analyse von einigen europäischen Ländern (Deutschland, Österreich, Schweden, Polen, Spanien, Niederlanden, UK) durchgeführt. Danach werden die aktuell geltenden Bestimmungen in der Schweiz analysiert. Gleichzeitig wird ein empirischer Teil der Recherchen stattfinden, indem eine neue Umfrage bei den Gerichten durchzuführen ist. Die Ergebnisse sollen den neusten Stand der Praxis aufzeigen.

Diese Dissertation ist Teil des vom Schweizerischen Nationalfonds unterstützten Forschungsprojektes «Open Justice vs. Privacy», welches in das Nationale Forschungsprogramm «Digitale Transformation» (NFP 77) eingebunden ist.